Berufszulassungsregelung

 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
wurde am 27. April 2018 durch den Bundesrat beschlossen.
Das Gesetz trat am 1. August 2018 in Kraft und verpflichtet bereits tätige
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter spätestens
zum 1. März 2019 die entsprechende Erlaubnis zu beantragen.

Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz erfüllen wir die
Voraussetzungen eines zertifizierten Verwalters auf
Grundlage § 7 ZertVerwO (Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten
Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz).

Die Erlaubnis gemäß §34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO
wurde am 15. November 2018 erteilt.