Sondereigentumsverwaltung

Verwaltung von Sondereigentumseinheiten als Bestandteil der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Berücksichtigung gefasster Beschlüsse auf der einen und gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf Mietverhältnisse auf der anderen Seite.

Zum Aufgabenbereich des Sondereigentumsverwalters gehören insbesondere:

  • die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, die Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses;
  • die Einziehung der Mieten und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen. Die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat der Mietsonderverwalter in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt zu übertragen. Gleiches gilt für Kündigungsprozesse;
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten, ggf. die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, wobei die gerichtliche Geltendmachung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. einem Rechtsanwalt zu übertragen ist;
  • die pünktliche Zahlung aller die Wohnung betreffenden Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstigen Lasten, wenn erforderlich
  • die Überwachung des Versicherungsschutzes für die Wohnung, die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien, die Regulierung eventueller Schadensfälle;
  • die Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Wohnung gegenüber allen Behörden und gegenüber dem Verwalter des Gemeinschaftseigentums;
  • die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen der Wohnung einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen;
  • die Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur der Wohnung erforderlichen Arbeiten,
  • die Überprüfung sämtlicher Forderungen, Rechnungen, Belege u.a. im Zusammenhang mit der Wohnung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, ggf. deren Beanstandung;
  • die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten;
  • die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Wohnung.

Der Verwalter handelt im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers.